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HOMAG Optimat BOF 211/52/K CNC Bearbeitungszentrum (Holz)

HOMAG Optimat BOF 211/52/K CNC Bearbeitungszentrum (Holz)

- Werkstücklänge alle Aggregate max. ca. 5200 mm Fräser 25 mm max. ca. 5375 mm - Werkstückbreite Anschlag hinten alle Aggregate max. ca. 1400 mm Anschlag hinten Fräser 25 mm max. ca. 1550 mm Anschlag vorne alle Aggregate max. ca. 1150 mm Anschlag vorne Fräser 25 mm max. ca. 1220 mm - Hauptspindel 18,5 KW mit C-Achse Drehzahl 0 - 24000 U/min - Kettenwechsler 72-fach - Frässpindel 6 KW - LED Konsolenpositionsanzeige - Spänetransportband und Knickbandförderer (Weitere Werkzeuge und Aggregate für den Werkzeugwechsler sind nicht im Lieferumfang enthalten. Die Verfügbarkeit ist abhängig von der Lieferung der Neumaschine. Für den Transport der abgebauten Maschine wird ein Transportgestell von der HOMAG benötigt, für das Kosten in Höhe von EUR 6.500,-- zzgl. MwSt. berechnet werden. Nach Rückgabe des Transportgestells an Helmut Meier (Germany Burgthann) erfolgt die Rückerstattung des Betrags abzüglich eines Wertabschlags von 20 %.)
TÜV / AU

TÜV / AU

Um die Sicherheit auf deutschen Straßen zu gewährleisten, ist eine regelmäßige Hauptuntersuchung Pflicht. Ist die HU wieder fällig, bringen Sie Ihr Fahrzeug gerne zu uns in die Werkstatt – eventuelle Mängel können wir anschließend direkt beheben.
Hauptuntersuchungen (inkl. AU) gem. §29 StVZO

Hauptuntersuchungen (inkl. AU) gem. §29 StVZO

Die Hauptuntersuchung (HU), im Volksmund gerne als „TÜV“ bezeichnet, ist die regelmäßige Untersuchung von Kraftfahrzeugen und Anhängern, die in der Bundesrepublik Deutschland zum Straßenverkehr zugelassen sind. Im Rahmen der HU wird die Verkehrstüchtigkeit- sowie Sicherheit genauestens unter die Lupe genommen, Grundlage hierfür ist der § 29 der StVZO. Für privat genutzte Pkw und Krafträder ist die HU alle 2 Jahre vorgeschrieben. Lkw und Fahrzeuge zur Personenbeförderung müssen jährlich zur HU.
Hauptuntersuchungen (inkl. AU) gem. §29 StVZO

Hauptuntersuchungen (inkl. AU) gem. §29 StVZO

Die Hauptuntersuchung (HU), im Volksmund gerne als „TÜV“ bezeichnet, ist die regelmäßige Untersuchung von Kraftfahrzeugen und Anhängern, die in der Bundesrepublik Deutschland zum Straßenverkehr zugelassen sind. Im Rahmen der HU wird die Verkehrstüchtigkeit- sowie Sicherheit genauestens unter die Lupe genommen, Grundlage hierfür ist der § 29 der StVZO. Fahrzeuge mit eigenem amtlichem Kennzeichen dürfen somit nur mit einer gültigen HU-Plakette am Straßenverkehr teilnehmen. Für privat genutzte Pkw und Krafträder ist die HU alle 2 Jahre vorgeschrieben. Lkw und Fahrzeuge zur Personenbeförderung müssen jährlich zur HU.